Bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres ist eine entsprechend nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung zu legen. Wie Sie diese inhaltlich kontrollieren können, soll hier kurz erklärt werden.
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Bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres ist eine entsprechend nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung zu legen. Wie Sie diese inhaltlich kontrollieren können, soll hier kurz erklärt werden.
weiterlesenIm nachfolgenden Beitrag erklärt die Expertin für Immobilienrecht, Frau Mag. Julia Fritz, auf was es beim Kaufvertrag ankommt.
weiterlesenDie Verlegung einer elektrischen Leitung samt eigenem Zähler und der “Wallbox” in technisch einfacher Ausführung ist eine sog. “privilegierte Änderung”.
weiterlesen“Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte”. Speziell bei der Präsentation von Immobilien steckt besonders viel Wahrheit in dieser Binsenweisheit.
weiterlesenDer Regress des Bauunternehmers gegen die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen…
weiterlesenBestandteile von Schimmelpilzen finden sich überall in unserer Atemluft. Nicht jeder ist jedoch schädlich!
weiterlesenZahlungen für die Aufgabe von (Mit-)Mietverhältnissen sind sog. “verbotene Ablösen”!
weiterlesenNach den ABH besteht im Fall eines Wohnungswechsels für die neue Wohnung Versicherungsschutz.
weiterlesenNur weil eine elektrische Anlage nicht der ETV entspricht, bewirkt das allein noch keine Unbrauchbarkeit der Wohnung!
weiterlesenGerüche, die etwa beim Abbraten von Fleisch in einem “Heurigen” entstehen sind in einem Weinbaugebiet als geradezu ortsüblich anzusehen.
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