Die wohnrechtliche Schlichtungsstelle

Bei den Schlichtungsstellen handelt es sich um Rechtsschutzeinrichtungen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich sind, für die Verfahren kein Anwaltszwang besteht und generell die Kosten im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren mehr als überschaubar sind. Wo diese heute noch bestehen und für welche Angelegenheiten diese zuständig sind lesen Sie hier.

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