Das von der neuen Bundesregierung initiierte 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) wurde im Nationalrat beschlossen und am 18.3.2025 zu BGBl I 2025/12 kundgemacht. Die darin enthaltenen Übergangsbestimmungen sehen ein In-Kraft-Treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, somit am 19.3.2025, vor.
Auf Grund dieses Gesetzes wird die Valorisierung für zahlreiche wohnrechtliche Werte für das Kalenderjahr 2025 ausgesetzt und für die Folgejahre neu geregelt. Ziel ist ein weniger starkes Ansteigen der vom Regelungsbereich umfassten Mieten.
Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) betrifft dies die Anpassung der Kategoriebeträge und der Richtwerte.
Bei Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) bzw. im Anwendungsbereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) ist die Valorisierung der Grundmiete/Wiedervermietungsmiete, sowie des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags (EVB) betroffen.