Lohnt es sich, eine Immobilie möbliert zu verkaufen?

Immobilien möbliert zu verkaufen, kann sich für Verkäufer und Käufer lohnen. In Maklerkreisen ist bekannt, dass durchaus Interesse an möblierten Objekten besteht. Immobilienkäufer sparen sich Zeit und Aufwand. Eine Immobilie möbliert vorzufinden, reduziert die Kosten für die Ausstattung des Wohnobjektes. Allerdings gilt es auch zu bedenken, dass vorhandenes Mobiliar nicht zwingend den Geschmack des Käufers trifft.

Welche Vorteile bietet der Verkauf möblierter Immobilien?

Wer zeitnah ein neues Zuhause beziehen möchte, wird es zu schätzen wissen, wenn ihm der Makler eine möblierte Immobilie anbietet. Allerdings werden lediglich hochwertige Einrichtungen wertgeschätzt. In Deutschland werden die meisten Immobilien ohne Mobiliar verkauft oder vermietet. In den USA ist es dagegen beispielsweise üblich, Objekte komplett ausgestattet zu übergeben.

Für den Makler kann es sich durchaus rentieren, eine mit neuwertigem und ansprechendem Mobiliar ausgestattete Immobilie zu veräußern. Wer sich beim Umzug ohnehin neu einrichten möchte, spart die aufwendige Suche nach neuen Möbeln. Besonders gefragt sind in Deutschland Objekte, die bereits eine Küche besitzen oder mit voll ausgestatteten Badezimmern punkten können.

Ein möblierter Verkauf kann Maklern eine Hilfe sein, denn vielen Menschen fällt es bei der Besichtigung der Immobilie schwer, sich die leeren Räume wirklich möbliert und damit wohnlich und vorteilhaft eingerichtet vorzustellen.

Wann ist eine Immobilie teilmöbliert?

Auch wenn in Offerten häufiger von möblierten oder teilmöblierten Wohnungen die Rede ist, im Mietrecht existieren diese Begriffe nicht. Dort wird lediglich von der Ausstattung der Objekte mit Einrichtungsgegenständen gesprochen. Eine möblierte Wohnung ist folglich eine Immobilie, die vollständig oder zum Großteil mit wesentlichem Interieur ausgestattet ist.

Hinweis: Zu den wesentlichen Einrichtungsgegenständen werden alle Objekte gezählt, die über die Grundausstattung oder den Mindeststandard einer Immobilie hinausgehen.

Der Mindeststandard einer Wohnung definiert den Zustand, der vorliegt, ohne dass bestimmte Vereinbarungen zur Ausstattung getroffen wurden.

Dazu zählen:

  • Türen
  • Fenster
  • Heizung
  • Waschbecken
  • WC-Becken

Die Kücheneinrichtung ist dagegen keine Grundausstattung. Lediglich die nötigen Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom fallen in diese Rubrik. Eine teilmöblierte Wohnung ist nicht komplett ausgestattet, verfügt aber über Interieur, welches über die Grundausstattung hinausgeht. Eine Immobilie ist teilmöbliert, wenn eine Küche, ein Bett, Schränke oder eine Couch vorhanden sind.

Wie viel kostet es, ein Haus einzurichten?

Hier können nur pauschale Kosten angeführt werden. Die Größe der Räumlichkeiten wie auch die Ansprüche der Bewohner können deutlich voneinander abweichen. Als Hausnummer können etwa 15.000 Euro angenommen werden, um ein Haus mit drei Schlafzimmern angemessen einzurichten.

Der größte finanzielle Spielraum ergibt sich bei folgenden Ausstattungsgegenständen:

  • Küche
  • Kühlschrank
  • Fernseher
  • Couch
  • Schrankwand
  • Ofen

Wer es eher einfach und puristisch mag, wird weniger für die Einrichtung aufwenden als Käufer, die viel Wert auf Dekorationen legen. Die Einrichtungskosten hängen entscheidend davon ab, in welchem Zustand sich die Immobilie befindet. Wer ein neues Haus kauft, wird sich um Fußboden, Tapeten und Beleuchtung kümmern müssen. Wurde das Objekt bereits bewohnt, ist vielleicht bereits ein ansprechender Parkettboden vorhanden oder die Wände müssen nicht zwingend neu tapeziert werden. Auch die Bäder sind meist bereits gut ausgestattet.

Einige Einrichtungsgegenstände werden vom vorherigen Besitzer zwangsläufig zurücklassen, weil es sich um Maßanfertigungen handelt, die nicht weitergenutzt werden können. Dies kann Fensterverkleidungen, Gardinen, Einbauschränke oder Teppichboden betreffen.

Was ist Zubehör beim Hauskauf?

In einer Immobilie wird im juristischen Sinne folgendes Inventar unterschieden:

  • wesentliche Bestandteile
  • Zubehör
  • sonstiges bewegliches Inventar

Nach § 97 BGB handelt es sich bei Zubehör um bewegliche Gegenstände, die nicht Bestandteil der Hauptsache sind, aber zu wirtschaftlichen Zwecken dienen und in einer gewissen Bestimmung zu den räumlichen Verhältnissen stehen.

In der Praxis handelt es sich zum Beispiel bei Zubehör um einen Holzstapel, der hinter dem Haus lagert. Das Holz ist nicht Bestandteil der Immobilie als Hauptsache, wird aber zum Heizen gebraucht und erfüllt damit einen wirtschaftlichen Zweck. Weiterhin können eine Alarmanlage oder die Antennenanlage unter Zubehör eingruppiert werden. Unterschieden werden muss hierbei von Gardinen oder Gartenmöbeln, die unter die Rubrik sonstiges bewegliches Inventar fallen.

Welche Unterschiede gibt es beim Immobilienverkauf in Deutschland und Österreich?

Der Immobilienmarkt weist zahlreiche Parallelen auf, besitzt aber auch Unterschiede. Eigentumswohnungen und vermietete Wohnungen sind in Deutschland nicht einfach zu veräußern. In Großstädten sinkt der Wert vermieteter Wohnungen um 10 bis 25 Prozent. Derartige Preisunterschiede entstehen in Österreich nicht. Mietverträge sind häufig zeitlich begrenzt und Objekte stehen damit frühzeitiger zur Verfügung.

Hinweis: In Deutschland nehmen Vermieter oder Mieter die Dienste des Maklers in Anspruch. Makler werden nach dem Erfolgsprinzip bezahlt. In Österreich sind Makler als Doppelvertreter aktiv und Maklerkosten fallen erst an, wenn Kauf-, Miet- oder Pachtverträge erfolgreich abgeschlossen wurden.

Immobilienmakler ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Es muss kein Nachweis einer fachlichen Ausbildung oder Eignung erbracht werden. In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Daher kann jeder ein Maklerunternehmen führen. Bei den Berufsverbänden, wie der IVD, werden allerdings ein Sachkundenachweis und eine fachliche Eignung gefordert.

Der Immobilienmarkt in Deutschland und Österreich weist zusammengefasst folgende Unterschiede auf:

Deutschland:

  • Bewertung erfolgt nur mit gesetzlichem Zinssatz
  • Jeder kann ein Gewerbe anmelden, IHK-geprüfte Makler brauchen eine Fortbildung.
  • Mietspiegel dient als Maßstab
  • Vertragsgestaltung ist extrem beschränkt
  • Grundbuch wird für Verkäufer gesperrt, um Käuferansprüche zu sichern

Österreich:

  • Bewertung ist für jedermann möglich
  • Für die Berufsausübung wird eine Konzession notwendig.
  • Österreich besitzt keinen Mietpreisspiegel, lediglich Mietrichtwerte.
  • Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 3,6 Prozent Maklergebühren
  • Hausverkäufe unterliegen der Grunderwerbssteuer

Artikel gestaltet von Frau Kathrin Weise (presse@vfr-verlag.de)

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert