Auch gut gemeinte Gefälligkeiten können eine Haftung begründen!
Im gegenständlichen Fall hat ein Vater in der Mietwohnung seiner Tochter aus Gefälligkeit eine neue, aber – wie sich später herausstellte – unpassende Armatur bei der Küchenspüle montiert. Da er kein Installateur ist hat er nicht erkannt, dass er anstatt einer Niederdruckarmatur eine Hochdruckarmatur eingebaut hat. Einige Zeit nach der Montage kam es zu einem Wasseraustritt, wodurch Schäden in mehreren Wohnungen des Hauses verursacht wurden. Da der Vater wissen hätte müssen, dass die von ihm durchgeführten Arbeiten besondere Fachkenntnisse erfordern, hätte er diese als Laie nie durchführen dürfen. Weil er es trotzdem gemacht hat, haftet er deliktisch für den dadurch entstandenen Schaden. Erfolgt eine solche schädigende Handlung in einem Haus, in dem Schäden in erkennbarer Weise auch in anderen Wohnungen (als der eigenen bzw. der gemieteten Wohnung) oder beim Hauseigentümer eintreten können, so befinden sich auch diese Personen im Kreis derjenigen, die durch das Gesetz geschützt werden sollen und sind daher ebenfalls unmittelbar Geschädigte!
Daher mein Tipp: Keine Arbeiten durchführen, bei denen man sich nicht zu 100% auskennt! Im Zweifel einen Professionisten zuziehen!
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