Entspricht eine elektrische Anlage nicht den Vorschriften der Elektrotechnikverordnung (ETV), bewirkt das für sich alleine noch keine Unbrauchbarkeit der Wohnung. Wenn die Voraussetzungen gemäß § 7a ETV aber nicht erfüllt sind, ist eine potentielle Gefährlichkeit der elektrischen Anlage zu vermuten. Dies könnte der Vermieter widerlegen. Wenn ihm aber der Gegenbeweis nicht gelingt, kann uU eine Mietzinsminderung berechtigt sein.
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