Nach den ABH besteht im Fall eines Wohnungswechsels für die neue Wohnung Versicherungsschutz.
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Nach den ABH besteht im Fall eines Wohnungswechsels für die neue Wohnung Versicherungsschutz.
weiterlesenAchtung beim Immobilienkauf in Italien: Die Abwicklung und die dabei anfallenden Gebühren unterscheiden sich grundlegend zu jenen in Österreich!
weiterlesenNur weil eine elektrische Anlage nicht der ETV entspricht, bewirkt das allein noch keine Unbrauchbarkeit der Wohnung!
weiterlesenGerüche, die etwa beim Abbraten von Fleisch in einem “Heurigen” entstehen sind in einem Weinbaugebiet als geradezu ortsüblich anzusehen.
weiterlesenZur Entwicklung größerer Immobilienprojekte, aber auch um eigenen Immobilien effektiver verwalten zu können benötigt es flexible finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten.
weiterlesenÜber Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Auch beim Umbau des Hotels Schgaguler in Kastelruth/Südtirol durch Architekt Peter Pichler.
weiterlesenEine gelungene Kombination aus dem Erhalt des Alten unter dezenter Hinzufügung des Neuen im Burgenland.
weiterlesenSpektakuläre Rundblicke in die Gletscherwelt des Tiroler Ötztals perfekt in Szene gesetzt durch Arch. Johann Obermoser.
weiterlesenDer OGH nimmt dazu Stellung, ob der Mieter den Vermieter oder das von diesem beauftragte Unternehmen wegen mangelhafter Streuung in Anspruch nehmen kann.
weiterlesenAuf Grund des „nachbarrechtlichen Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme“ kann es kein „absolutes Rauchverbot“ für den (rauchenden) Mieter geben.
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