Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) gilt grundsätzlich für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt sind, unabhängig von der Größe der Baustelle! In der Praxis oft wenig bekannt ist die Tatsache, dass das BauKG unter Umständen auch bei Wohnungssanierungen zur Anwendung kommt.
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