Nach dem Richtwertgesetz hätte die Bundesministerin für Justiz grundsätzlich die Verpflichtung, die jeweils neuen Richtwerte im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Bis dato wurde dies für das Jahr 2022 noch nicht gemacht. Aus Sicht der Praktiker ist dies heuer ausnahmsweise auch nicht notwendig und für die Erhöhung der Richtwerte unerheblich, ob das Bundesgesetzblatt doch noch kommt oder nicht.
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