Der Vermieter hat das Recht, das Bestandverhältnis ungeachtet der vereinbarten Dauer und
ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig
aufzulösen.
Der Vermieter hat das Recht, das Bestandverhältnis ungeachtet der vereinbarten Dauer und
ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig
aufzulösen.