Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind verpflichtet, bis spätestens zum Ende der Abrechnungsperiode eine sogenannte „Vorausschau“ an die Eigentümer zu übermitteln!
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Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind verpflichtet, bis spätestens zum Ende der Abrechnungsperiode eine sogenannte „Vorausschau“ an die Eigentümer zu übermitteln!
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