Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Wohnungseigentumsgemeinschaften einen Verwalter bestellen muss, sie könnte sich auch selber verwalten. In der Praxis wird jedoch in den überwiegenden Fällen ein Verwalter bestellt, der die gemeinschaftsbezogenen Interessen wahren und die Liegenschaft verwalten soll. Doch wie kann die Hausverwaltung gekündigt werden, wenn man mit deren Arbeit nicht (mehr) zufrieden ist?
weiterlesenSchlagwort: Kündigung
„Fristlose“ Kündigung des Mieters durch den Vermieter?
Der Vermieter hat das Recht, das Bestandverhältnis ungeachtet der vereinbarten Dauer und
ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig
aufzulösen.