Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind verpflichtet, bis spätestens zum Ende der Abrechnungsperiode eine sogenannte „Vorausschau“ an die Eigentümer zu übermitteln!
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Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind verpflichtet, bis spätestens zum Ende der Abrechnungsperiode eine sogenannte „Vorausschau“ an die Eigentümer zu übermitteln!
weiterlesenEs besteht keine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Wohnungseigentumsgemeinschaften einen Verwalter bestellen muss, sie könnte sich auch selber verwalten. In der Praxis wird jedoch in den überwiegenden Fällen ein Verwalter bestellt, der die gemeinschaftsbezogenen Interessen wahren und die Liegenschaft verwalten soll. Doch wie kann die Hausverwaltung gekündigt werden, wenn man mit deren Arbeit nicht (mehr) zufrieden ist?
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