Lärm: was zu viel ist, ist zu viel!

In eine Eigentumswohnanlage zieht ein neuer Eigentümer in die Nachbarwohnung eines langjährigen Bewohners ein und baut diese in seiner Freizeit seit mehreren Monaten um. Keine Mittagspause, kein Feiertag, keine Abendruhe wird bei den Arbeiten beachtet. Der Hobbyhandwerker stellt gegenüber den Miteigentümern lapidar fest: „in meiner Wohnung kann ich tun was ich will.“

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Wie kündigt man seine Hausverwaltung?

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Wohnungseigentumsgemeinschaften einen Verwalter bestellen muss, sie könnte sich auch selber verwalten. In der Praxis wird jedoch in den überwiegenden Fällen ein Verwalter bestellt, der die gemeinschaftsbezogenen Interessen wahren und die Liegenschaft verwalten soll. Doch wie kann die Hausverwaltung gekündigt werden, wenn man mit deren Arbeit nicht (mehr) zufrieden ist?

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